Erläuterung zum neuen Verpackungsgesetz 2019
Am 1. Januar 2019 hat das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Damit ergeben sich gerade für Betreiber kleiner Online-Shops wichtige Fragen zu Verkaufs- oder Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungsmaterialien. Aber auch Begriffe wie die Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht und die neugeschaffene „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ gilt es zu klären. Damit Sie bei diesen Themen den Überblick behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen verständlich zusammengefasst.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) wurde zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gegründet und übernimmt dazu wichtige Aufgaben, u.a. stellt sie eine Plattform für die Vollständigkeitserklärungen bereit. Aber auch andere neue Auflagen wie die Registrierungspflicht nach § 9 und die Datenmeldepflicht nach § 10 VerpackG für Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer) werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) geregelt. Eine genaue Auflistung der neuen Pflichten zur Produktverantwortung und einen Ablaufplan zur Registrierung hat die Zentrale Stelle selbst in einem umfangreichen How-To-Guide veröffentlicht.
Unsere LUCID_Nr. DE3133401459407-V